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Jeder Verein in Deutschland muss eine gültige Satzung haben. Es gibt nämlich Regelungen, die so eine Satzung wenigstens enthalten muss. Das Wichtigste neben dem Namen, Sitz des Vereins und dem gerichtlichen Eintrag ist nämlich der Zweck – welche Ziele hat der Verein? Wir haben grds. keine Pflicht die Satzung zu veröffentlichen. Man kann sie nämlich auch beim Amtsgericht einsehen. Dennoch möchten wir gegenüber unseren Mitgliedern und Interessenten die Transparenz wahren.
Das PDF-Format ist ein gängiges Dateiformat und stellt die Formatierung des Dokumentes auf jedem PC oder Tablet sicher. Mittlerweile unterstützt Ihr Browser auch das Lesen solcher Dokumente. Sollte Sie diese Funktion im Browser abgeschaltet haben und keinen »Adobe Reader« installiert haben, empfehlen wir Ihnen eher die separate und kostenfreie Software von Tracker Software.
Wenn Sie sich mehr für das Vereinsrecht interessieren oder vielleicht auch einen Verein gründen möchten, sollten Sie einen Blick in die Broschüre vom Bundesministerium der Justiz (BMJ) werfen. In dieser Broschüre wird einfach und verständlich erklärt, was alles zu beachten ist. Viel Spaß beim Lesen!
Copyright (©) 2024: Bürgerverein Köln-Stammheim. | Stand: 14.08.2024, 08:54 Uhr |